top of page
WER ZÄHLT ZU DEN FREIBERUFLERN?
Sie sind Angehöriger eines freien Berufes (z.B. Ingenieur, Architekt, Journalist, Architekt, Arzt, Heilpraktiker) oder üben eine heilberufliche, wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeit selbständig aus. Dann erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Sie haben zahlreiche steuerliche Aufgaben zu erfüllen.
NUTZEN SIE DESHALB UNSERE STEUERBERATUNGS-LEISTUNGEN FÃœR FREIBERUFLER BEI DER ERSTELLUNG VON:
Erfahrungsgemäß benötigen Freiberufler manchmal aber auch einmalige punktuelle Beratungsleistungen.
Monats-, Quartals oder Jahresbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einnahme-Ãœberschussrechnung (Anlage EÃœR)
Betriebliche Steuererklärungen:
Umsatzsteuervoranmeldung
Zusammenfassende Meldung für EU-Leistungen
Lohnsteuer- u. Krankenkassenanmeldung
Umsatzsteuerjahreserklärung

Freiberufler: Dienstleistungen
bottom of page